Die Weiterbildungsstätte ist asa-anerkannt und verfügt über ein Qualitätssicherungssystem (gemäss Art. 17 CZV)
















Infos
Wie erfüllt man die Weiterbildungspflicht?

Die Weiterbildungspflicht kann über 5 Jahre verteilt in Tageskursen zu 7 Stunden oder in einem Wochenkurs erfüllt werden. Die Weiterbildungskurse müssen bei einer in der Schweiz anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden. Eine Liste der Weiterbildungsstätten und der Kursangebote ist im Internet auf www.cambus.ch zu finden. Für jeden Kurstag wird eine offizielle asa-Kursbestätigung ausgestellt. Die Kurse werden zentral registriet.


Informative Broschüre

Das Wichtigste betreffend die Chauffeuren-Zulassungs-Verordnung (CZV) im Überblick finden Sie in einer informativen
Broschüre (Pdf-Datei).


Bereits ist das BWZ als Weiterbildungsstätte bei der asa angemeldet, dazu sind diverse Kursmodule erarbeitet und ebenfalls angemeldet worden. Weiterbildungskurse, die seit dem 1. Januar 2007 bei einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert worden sind, zählen mit und können durch die Ausbildungsstätte eingetragen werden.


Erklärungen der gängigen Abkürzungen

asa = Vereinigung der Strassenverkehrsämter

cambus = Camion und Bus - regelt die CZV

CZV = Chauffeurzulassungsverordnung

DSUS = Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt

BWZ = Berufsfahrer-Weiterbildungs-Zentrum-Oberwallis



Führerausweis in Kreditkartenformat (FAK)

Bevor Sie sich zu einem Weiterbildungskurs anmelden können, müssen Sie dringend den alten, blauen Führerausweis gegen einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) umtauschen. Das können Sie einerseits direkt auf der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) tun - oder aber mit dem direkten Link zum DSUS, wobei Sie das dann auftauchende Formular ausfüllen und zurücksenden können.

 
BWZ-Oberwallis, Eggerbergerstrasse 2, 3937 Baltschieder, Tel. 027 946 33 69, Fax 027 946 33 91, info@bwz-oberwallis.ch